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Teststrategie für Pflegeeinrichtungen – Was muss bei der Umsetzung beachtet werden?

Mit der Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests zur Testung auf SARS-CoV-2 gibt es einen weiteren wichtigen Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Insbesondere in Einrichtungen der stationären Pflege ist eine frühe Erkennung von Infektionen entscheidend, um eine unkontrollierte Ausbreitung innerhalb der besonders vulnerablen Gruppen zu verhindern. Nur so können Infekt-Ketten schnell unterbrochen und die entsprechenden medizinischen Maßnahmen ergriffen werden.  Die Schnelltests eignen sich dabei besonders, um einen punktuellen Überblick über den Gesundheitszustand von Bewohnerinnen und Bewohnern, Angestellten und Besucherinnen und Besuchern zu erlangen. Nach einem positiven Schnelltest, der im Anschluss unbedingt durch einen PCR-Test bestätigt werden muss, können die betroffenen Personen schnell isoliert werden, um die Risiken einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren.

In den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für Alten- und Pflegeeinrichtungen werden die Vor- und Nachteile der Schnelltests gegenüber denen der PCR-Tests genauso dargestellt wie weitere Maßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen. Dies reicht von räumlichen Maßnahmen über Hygiene- und Reinigungsempfehlungen bis hin zu Besuchsregelungen und dem weiteren Vorgehen, sollte eine Infektion in der Einrichtung festgestellt werden.

In diesem Zusammenhang ist auch die Erstellung eines Besuchskonzepts für jede Einrichtung unerlässlich. Dieses Konzept soll sicherstellen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung auch weiterhin Besuch ihrer Angehörigen erhalten können, ohne einem unkontrollierbaren Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus ausgesetzt zu werden. Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus, hat eine Handreichung erstellt, die bei der Erarbeitung und Implementierung eines einrichtungsspezifischen Besuchskonzepts unterstützen soll.

Sowohl die Regelungen für Besuche allgemein als auch die Durchführung von Schnelltests vor Ort stellen die Einrichtungen vor zusätzliche Herausforderungen: In einer ohnehin angespannten Personalsituation müssen zusätzliche Aufwände an personellen und finanziellen Ressourcen aufgebracht werden. Die Mitarbeiter, die die Tests durchführen, müssen entsprechend geschult werden. Auch nimmt die Testung von Bewohnern, Mitarbeitern und Besuchern Zeit in Anspruch, die für die Erfüllung der täglich anfallenden Aufgaben fehlt. Um hier zumindest eine finanzielle Entlastung zu schaffen, wurden die Festlegungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 7 Absatz 2 TestV zum Ausgleich der durch die Coronavirus-Testverordnung anfallenden außerordentlichen Aufwendungen für Pflegeeinrichtungen und Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgestellt.

Dort heißt es unter anderem in Absatz 5:

„Zusätzlich angefallene Aufwendungen im Zusammenhang mit der Durchführung der PoC-Antigen-Testungen (Durchführungsaufwendungen), insbesondere Personalaufwendungen oder Aufwendungen durch Fremdleistung, sind pauschal in Höhe von 9 Euro brutto je tatsächlich genutztem Test erstattungsfähig. Im Umfang einer für die Einrichtung kostenfreien Unterstützung bei der Testung (z. B. durch Mitarbeitende des MDK, des PKV-Prüfdienstes oder der Heimaufsicht, durch Freiwillige, die Bundeswehr oder medizinische Fachangestellte) können keine Durchführungsaufwendungen geltend gemacht werden. Die pauschalen Erstattungen können sich höchstens auf die Testmenge beziehen, die sich aus der TestV für die ersten 30 Tage nach Antragsstellung bzw. erster Bestellung und anschließend aus der Feststellung des ÖGD ergibt und die der Einrichtung tatsächlich zur Verfügung steht.“

Demnach haben Pflegeeinrichtungen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Aufwendungen für Antigentests gegenüber der Pflegeversicherung. Alle dafür erforderlichen Informationen und Voraussetzungen können in den Festlegungen detailliert nachgelesen werden.

Bei Standard Systeme erhalten Sie einen SARS-CoV-2 Antigen Schnelltest (Latex) sowie einen Rapid ResponseTM COVID-19 Antigen Test  inkl. eLearning-Modul. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung eines Testkonzepts. Ein Muster erhalten Sie exklusiv bei Bestellung des Rapid Response TM Covid-19 Antigen Tests.

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